AGB
Simon Immobilien
Allgemeines
Die Firma Sicon KG übt das Gewerbe des Immobilienmaklers unter der Marke „Simon Immobilien“ aus und wird im Folgenden als „Simon Immobilien“ bezeichnet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Simon Immobilien berücksichtigen alle Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (Immobilienmaklerverordnung – BGBl 297/1996 bzw. BGBl II 268/2010) sowie das Maklergesetz (BGBI 262/1996 bzw. BGBl 112/2018). Die AGB der Simon Immobilien bilden außerdem einen Bestandteil aller Angebote, Kostenschätzungen und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Maklers sowie der von ihm abgeschlossenen Maklerverträge. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht und hat an die Stelle der ungültigen Vertragsbestimmung eine solche zu treten, die im Sinn der Auslegung gegenständlichen Vertrages am ehesten den Willen der Parteien und den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Angaben zum Objekt
Die Angaben zu den vermittelnden Immobilien basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers/-Abgebers und sind ohne Gewähr sowie vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs/-Vermietung. An dieser Stelle möchten wir festhalten, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers erfolgen. Des Weiteren übernehmen wir keinerlei Gewähr / Haftung für Daten und Angaben die uns, durch Eigentümer, Verfügungsberechtigte oder Dritte sowie Sachverständigengutachten, zur Verfügung gestellt werden, wie bspw. Größen, Lagen, Planunterlagen, Skizzen, Gutachten, Erträge, Beschaffenheit, etc. Die von uns angefertigten Unterlagen wie Grundrissskizzen, Vermarktungsunterlagen, Grafiken, etc., können in ihrer Darstellung von der Natur abweichen, Zahlenangaben können gegebenenfalls gerundet oder geschätzt sein, daher wird auch hierfür keinerlei Gewähr / Haftung übernommen. Es sind stets Naturmaße zu nehmen bzw. hat sich der Anbotsempfänger davon persönlich zu überzeugen. Bei Verbrauchern haftet der Makler – ungeachtet des Rechtsgrundes – nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, bei Unternehmern, bei extrem grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit wird keinerlei Haftung übernommen. Ebenfalls wird keine Gewähr für Übermittlungs-, Druck- und Schreibfehler in Online- und Printmedien sowie im Internet bzw. auf Internetportalen, übernommen.
Verkaufsunterlagen
Alle von uns veröffentlichten und im Internet bereit gestellten Verkaufsunterlagen (Exposés, Flyer, Grafiken, Pläne, uvm.) sowie Fotos, Videos, Texte, etc., dürfen ohne Genehmigung und Zustimmung von Simon Immobilien weder vervielfältigt, noch verbreitet oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
Angebote
Alle Angebote von Simon Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Außerdem behalten wir uns das Recht, einer zwischenzeitigen Verwertung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung, etc.) unserer Angebote durch uns oder durch Dritte, ausdrücklich vor. Sollte einem Anbotsempfänger das angebotene Objekt (z.B. durch Zusendung eines Exposés) bereits als erwerbbar oder vermietbar bekannt sein, so ist uns dies binnen 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen, anderenfalls erklärt sich der Anbotsempfänger mit der Namhaftmachung durch Simon Immobilien einverstanden.
Provision
Falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, gelten die in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 idgF angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20 % Ust. als vereinbart.
Eine Provisionspflicht vom Auftraggeber an den Makler entsteht für den Fall, dass dieser dem Vertragspartner des Auftraggebers das betreffende Objekt namhaft gemacht hat; die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung des betreffenden Objektes (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist.
Die Zahlung der Provision wird weiters für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber die vom Makler namhaft gemachten Interessenten einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt, oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde, oder wenn innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Auftrages mit einem Interessenten, dem die Liegenschaft während der Vertragszeit namhaft gemacht wurde, eine Miet- oder/bzw. Pacht- oder Kaufeinigung zustande kommt.
Darüber hinaus wird für die Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages vereinbart, dass der Auftraggeber die Provision auch dann zu zahlen hat, wenn
• er den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder
• das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Makler oder auf andere Art zustande gekommen ist
• oder das im Alleinvermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes
erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Provisionsansprüche des Maklers aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht für Forderungen des Auftraggebers, welche vom Makler schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Sonstige Bestimmungen
Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Makler und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Klagenfurt am Wörthersee zuständigen Gerichtes vereinbart. Der Makler ist jedenfalls berechtigt, den Auftraggeber auch vor jedem sonstigen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Wir behalten uns das Recht vor, die Dienste unserer Kollegen – sprich eines anderen Maklerbüros – in Anspruch zu nehmen, wenn es zur Erhöhung der Vermittlungschancen dienlich sein kann. Mehrkosten fallen dabei für den Auftraggeber keine an. Jegliche Arten von Ersatzpflichten für jegliche Arten von Sachschäden, die während der Besichtigungen der von uns vermarkteten Immobilien, der Eigentümer bzw. Auftraggeber sowie den Kunden bzw. Interessenten und allen Personen, welche mit Erlaubnis der Eigentümer oder der Interessenten an der Besichtigung teilgenommen haben, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte ein Schaden vorsätzlich oder durch extrem grobe Fahrlässigkeit einer Person, welche mit unserem Einverständnis an einer Besichtigung teil nimmt verursacht werden, ist dies hiervon ausgenommen. Des Weiteren übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden welche indirekt entstehen, für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Verluste jeglicher Art, Schäden aus Ansprüchen von Dritten, reine Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, etc.
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Klagenfurt am Wörther See. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des §14 KSchG, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 14 Konsumentenschutzgesetz nur, wenn dadurch die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet wird, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Auftraggebers liegt. Als Erfüllungsort zur Zahlungsverpflichtung von Kunden gilt der Ort der Beauftragung von Simon Immobilien durch den Kunden.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
Unsere Honorarnoten bzw. Provisionsvereinbarungen sind – wenn nicht anders vereinbart – unverzüglich nach Erhalt der Rechnung an Simon Immobilien zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Simon Immobilien berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9,2 % p.a. (ab dem Tag der Rechnungslegung) in Rechnung zu stellen. Weiters ist Simon Immobilien berechtigt, sämtliche zur Hereinbringung der Forderung notwendigen Kosten, wie insbesondere Mahn- und Inkassokosten, in Rechnung zu stellen.